Häufige Fragen
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Versichert sind alle Reisen die ab dem Beantragungsdatum der SPECIAL Goldcard gebucht werden.
In der BW-Bank SPECIAL Goldcard ist der Kreditkarteninhaber
versichert. Mitversichert sind folgende mit dem Karteninhaber in
häuslicher Gemeinschaft lebenden mitreisende Familienmitglieder:
- Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
- Lebensgefährten
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder, die sich in schulischer oder beruflicher
Erstausbildung befinden
Das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft ist nachzuweisen.
Ohne Einsatz der BW-Bank SPECIAL Goldkarte besteht für die mitversicherten Personen in der Reiserücktritts-und Reiseabbruchversicherung nur dann Versicherungsschutz, wenn sie gemeinsam mit dem Karteninhaber die Reise buchen und durchführen. Wird ein Reisevertrag/Mietvertrag ohne Teilnahme des Karteninhabers geschlossen, so besteht kein Versicherungsschutz.
Mit Einsatz der BW-Bank SPECIAL Goldkarte besteht für die mitversicherten Personen in der Reiserücktritts-und Reiseabbruchversicherung auch dann Versicherungsschutz, wenn sie die Reise unabhängig vom Karteninhaber buchen und durchführen. Der Versicherungsschutz besteht für jede mit einer gültigen BW-Bank SPECIAL Goldcard bezahlten Reise. Bei Buchung der Reise muss unmissverständlich klargestellt werden, dass die Reise mit der BW-Bank SPECIAL Goldcard bezahlt wird. Ein entsprechender Nachweis ist zu führen.
Nein, der Versicherungsschutz in Ihrer Kreditkarte gilt auch ohne Einsatz der Kreditkarte.
Bitte beachten Sie folgendes:
Bei Buchungen ohne den Einsatz der BW-Bank SPECIAL Goldcard beträgt die Versicherungsumme 10.000 EUR je Reisevertrag/Mietvertrag.
Bei Buchungen mit Einsatz der BW-Bank SPECIAL Goldcard beträgt die Versicherungsumme 20.000 EUR je Reisevertrag/Mietvertrag.
Falls der Urlaub wegen einer Erkrankung auf der Kippe steht und Sie
unsicher sind, ob Sie die Reise stornieren sollten oder doch noch
abwarten können, nutzen Sie gerne unseren Service
Stornokompass.
Wir beraten Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Steigen
die Kosten nach unserer Beratung übernehmen wir dieses Risiko für Sie.
Ja, im Schadenfall ist ein tariflicher Selbstbehalt vereinbart. Die Höhe des Selbstbehaltes entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf der Startseite. Sie können den Selbstbehalt absichern und im Schadenfall keinen Selbstbehalt tragen.
Wir benötigen Ihre Kreditkartennummer als Versicherungsnachweis (um Ihre Daten zu schützen, geben Sie bitte nur die ersten sechs und die letzten vier Stellen Ihrer 16-stelligen Kartennummer an), die Buchungsbestätigung und Stornokostenrechnung der Reise, einen Nachweis über den versicherten Rücktrittsgrund (z.B. ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten) sowie Ihre Bankverbindung für die Erstattung. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Schadenmeldung
Auslandsreise-Krankenversicherung
In der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht Versicherungsschutz ab dem Beantragungsdatum der Karte.
In der BW-Bank SPECIAL Goldcard ist der Kreditkarteninhaber
versichert. Mitversichert sind folgende mit dem Karteninhaber in
häuslicher Gemeinschaft lebenden mitreisende Familienmitglieder:
- Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
- Lebensgefährten
- minderjährige Kinder
- volljährige Kinder, die sich in schulischer oder beruflicher
Erstausbildung befinden
Das Bestehen der häuslichen Gemeinschaft ist nachzuweisen.
In der Auslandsreise-Krankenversicherung im Versicherungspaket Ihrer Kreditkarte sind Behandlungskosten aufgrund einer COVID-19 Erkrankung versichert.
Wir benötigen Ihre Kreditkartennummer als Versicherungsnachweis (um Ihre Daten zu schützen, geben Sie bitte nur die ersten sechs und die letzten vier Stellen Ihrer 16-stelligen Kartennummer an), die Buchungsbestätigung der Reise, die Rechnungen der Behandlungen mit Angabe der Diagnose, Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung sowie Ihre Bankverbindung für die Erstattung.