Häufige Fragen
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung
Versichert sind alle Reisen die ab dem Beantragungsdatum der Kreditkarte
gebucht werden.
In der Gold Kreditkarte sind private Urlaubsreisen versichert.
In der Platinum Kreditkarte sind alle Reisen (privat und beruflich)
versichert.
In der Gold und Platinum Kreditkarte der Sparkasse ist der
Kreditkarteninhaber versichert. Mitversichert sind:
- Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
- der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte
- deren unverheiratete Kinder bis 17 Jahre
- deren volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
sofern diese unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen.
Versicherungsschutz für die mitversicherten Personen in der
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung besteht nur, wenn sie
gemeinsam mit dem Karteninhaber eine Reise buchen und durchführen.
Nein, der Versicherungsschutz in Ihrer Kreditkarte gilt unabhängig vom Einsatz der Kreditkarte.
Falls der Urlaub wegen einer Erkrankung auf der Kippe steht und Sie
unsicher sind, ob Sie die Reise stornieren sollten oder doch noch
abwarten können, nutzen Sie gerne unseren Service Stornokompass.
Wir beraten Sie und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab. Steigen
die Kosten nach unserer Beratung übernehmen wir dieses Risiko für Sie.
Ja, im Schadenfall ist ein tariflicher Selbstbehalt vereinbart. Die Höhe des Selbstbehaltes entnehmen Sie bitte der Leistungsübersicht auf der Startseite. Sie können den Selbstbehalt absichern und im Schadenfall keinen Selbstbehalt tragen.
Wir benötigen Ihre Kreditkartennummer als Versicherungsnachweis (um Ihre Daten zu schützen, geben Sie bitte nur die ersten sechs und die letzten vier Stellen Ihrer 16-stelligen Kartennummer an), die Buchungsbestätigung und Stornokostenrechnung der Reise, einen Nachweis über den versicherten Rücktrittsgrund (z.B. ein ärztliches Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten) sowie Ihre Bankverbindung für die Erstattung. Nutzen Sie hierzu gerne unsere Online-Schadenmeldung
Auslandsreise-Krankenversicherung
In der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht Versicherungsschutz ab dem Beantragungsdatum der Karte.
In der Kreditkarte Gold und Platinum ist der Kreditkarteninhaber
versichert. Mitversichert sind:
- Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
- der in häuslicher Gemeinschaft wohnende Lebensgefährte
- deren unverheiratete Kinder bis 17 Jahre
- deren volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres,
sofern diese
unterhaltsberechtigt sind und Unterhalt beziehen.
In der Auslandsreise-Krankenversicherung besteht Versicherungsschutz
für die mitversicherten Personen unabhängig davon, ob der Karteninhaber
an der Reise teilnimmt.
In der Auslandsreise-Krankenversicherung im Versicherungspaket Ihrer Kreditkarte sind Behandlungskosten aufgrund einer COVID-19 Erkrankung versichert.
Wir benötigen Ihre Kreditkartennummer als Versicherungsnachweis (um Ihre Daten zu schützen, geben Sie bitte nur die ersten sechs und die letzten vier Stellen Ihrer 16-stelligen Kartennummer an), die Buchungsbestätigung der Reise, die Rechnungen der Behandlungen mit Angabe der Diagnose, Arzneimittel mit ärztlicher Verordnung sowie Ihre Bankverbindung für die Erstattung. Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung
Versicherungsschutz wird für Schadenereignisse, die in Europa und in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres eintreten, gewährt. Kein Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse in der Bundesrepublik Deutschland sowie für Schadenereignisse innerhalb einer Entfernung von 50 km vom Wohnsitz des Karteninhabers bzw. der mitversicherten Personen.
Es wird darum gebeten, im Schaden- / Notfall die 24 Stunden und 365 Tage im Jahr erreichbare Notrufnummer, die auf der Kreditkarte bzw. in der Versicherungsbestätigung ausgewiesen wird, unter Angabe des Namens, der Kreditkartennummer und einer Rufnummer, unter der der Anrufer erreichbar ist, anzurufen. Bei Eigenorganisation oder der Einschaltung anderweitiger Dienstleister kann es passieren, dass die Kosten nicht in voller Höhe übernommen werden können.
Bitte senden Sie unter Angabe der Kreditkartennummer die Unterlagen an
die folgende Adresse:
Deutsche Assistance Service GmbH
Hansaallee 199
40549 Düsseldorf
Die Abrechnung eines Schadenereignisses erfolgt grundsätzlich direkt zwischen der Deutschen Assistance Service GmbH und dem leistenden Partnerunternehmen.
Für die Erstattung von Auslagen werden die Originalbelege benötigt. Die Entschädigung wird per Scheck ausbezahlt oder auf ein angegebenes Konto überwiesen.
Ja, die Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung gilt auch für Auslandsfahrten mit einem gemieteten Fahrzeug, aber nur bezüglich der Auslands-Auto-Schutzbriefleistungen.
Bei nicht gewerblich mitgeführter Ladung und Gepäck wird bei einem Schadenereignis bei Bedarf z. B. für den Weiter- oder Rücktransport dieser Gegenstände gesorgt. Gewerblich mitgeführte Ladung und Gepäck sind hiervon ausgenommen. Schäden an Ladung und Gepäck werden über die Auslands-Auto-Schutzbriefversicherung generell nicht entschädigt.
Es wird darum gebeten, im Schaden- / Notfall die 24 Stunden und 365 Tage im Jahr erreichbare Notrufnummer, die auf der Kreditkarte bzw. in der Versicherungsbestätigung ausgewiesen wird, anzurufen.
Versicherungsschutz besteht für folgende Fahrzeuge (Kräder über 50 ccm, Pkw, Wohnmobile bis zu 4 t.):
- Fahrzeug des Karteninhabers bzw. der mitversicherten Personen
- Ein dem Karteninhaber zur Verfügung gestelltes Firmenfahrzeug
- Ein Selbstfahrer-Mietfahrzeug
Zeitgleich besteht nur für ein Fahrzeug Versicherungsschutz.