Sofern Sie eine Reise planen oder auf Grund einer aktuellen Reise vor Ort betroffen sind, empfehlen wir Ihnen, sich an die deutsche Auslandsvertretung, Ihr Reisebüro oder Ihren Reiseveranstalter zu wenden.
Die Reiseveranstalter stellen auf Ihren Homepages in aller Regel alle notwendigen Informationen zur Verfügung. Individualreisende sollten sich umgehenden mit den Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland (Botschaft, Konsularvertretungen oder Ständige Vertretungen) in Verbindung setzen.
Zudem empfiehlt sich der Eintrag in einer der Krisenvorsorgenliste der jeweiligen Länder.
Das Auswärtigen Amt hat zu diesem Anlass eine FAQ erstellt.
Was Sie tun können, wenn Sie bereits eine Reise in die Region gebucht haben oder sich bereits vor Ort befinden, lesen Sie hier in einem Artikel von unserem Partner meinrecht.de.
Zu Ihrem Versicherungsschutz:
Auslandsreisekrankenversicherung:
Wer sich bereits vor der Eskalation in der Region aufhielt, hat bis zu 7 Tage vollen Versicherungsschutz – auch bei Schäden durch Krieg. Bei längerer Aufenthaltsdauer oder Einreise trotz Reisewarnung besteht kein Schutz für kriegsbedingte Gesundheitsschäden. Für andere versicherte Ereignisse bleibt der Schutz bestehen.
Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung:
Kriegerische Ereignisse und entsprechende Ängste sind kein versicherter Grund. Storno- oder Abbruchkosten werden nicht übernommen. Schäden durch Krieg, Bürgerkrieg und innere Unruhen sind ausgeschlossen. Zur Stornierung oder Erstattung wenden Sie sich bitte an Ihren Reiseveranstalter, Ihr Reisebüro oder Ihren Vertragspartner.